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   BFH, 30.05.2007 - I B 124/06   

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https://dejure.org/2007,15588
BFH, 30.05.2007 - I B 124/06 (https://dejure.org/2007,15588)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - I B 124/06 (https://dejure.org/2007,15588)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - I B 124/06 (https://dejure.org/2007,15588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 43b; ; EStG § 50 Abs. 7; ; EStG § 50a Abs. 4; ; EStG § 50a Abs. 5; ; EStG § 50d Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Berechtigung des Vergütungsschuldners einen Erlass der vom Vergütungsgläubiger geschuldeten Steuer nach § 50 Abs. 7 EStG zu erstreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - I B 124/06
    Denn bei der Steuerfreistellung auf der Grundlage des § 50 Abs. 7 EStG handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme (Senatsurteile vom 26. Mai 2004 I R 80/03, BFH/NV 2005, 26; vom 7. März 2007 I R 98/05, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 479), die ausschließlich die Besteuerung des Vergütungsgläubigers betrifft.
  • BFH, 28.06.2005 - I R 33/04

    Regelungsbereich des Freistellungsverfahrens gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1997;

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - I B 124/06
    Diese Regelung gilt aber nur für Fälle, in denen sich eine Beschränkung der Besteuerung aus § 43b EStG oder aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergibt (Senatsurteil vom 28. Juni 2005 I R 33/04, BFHE 212, 37, BStBl II 2006, 489, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2004 - I R 80/03

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - I B 124/06
    Denn bei der Steuerfreistellung auf der Grundlage des § 50 Abs. 7 EStG handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme (Senatsurteile vom 26. Mai 2004 I R 80/03, BFH/NV 2005, 26; vom 7. März 2007 I R 98/05, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 479), die ausschließlich die Besteuerung des Vergütungsgläubigers betrifft.
  • FG München, 08.03.2010 - 7 K 2569/08

    Rücknahme eines rechtswidrig, begünstigenden Verwaltungsakts nach § 130 Abs. 2

    Da es sich bei der Steuerfreistellung auf Grundlage des § 50 Abs. 7 EStG um eine Billigkeitsmaßnahme handelt, die ausschließlich die Besteuerung des Vergütungsgläubigers betrifft, ist Adressat und alleiniger Antragsberechtigter der Steuerschuldner selbst (Vergütungsgläubiger, vgl. BFH-Beschluss vom 30.05.2007 I B 124/06, BFH/NV 2007, 1905).

    Davon ist auch deshalb auszugehen, weil die Frage, dass nur der Steuerschuldner antragsbefugt ist, vom BFH erst im Urteil vom 30.05.2007 (I B 124/06) entschieden wurde, so dass nach der im Zeitpunkt des Erlasses der Freistellungsbescheinigung geltenden Rechtsauffassung diese Frage nicht entscheidungserheblich war (vgl. BFH-Urteil vom10.10.2006 III R 31/06, BFH/NV 2007, 392).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 13 K 9226/14

    Darbietung einer Feuerwerksshow mit Musikuntermalung und Wettkampfcharakter als

    Denn der Vergütungsschuldner ist insoweit nicht Sachwalter des Vergütungsgläubigers (BFH-Beschluss vom 30.5.2007, I B 124/06, BFH/NV 2007, 1905).
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